Der Absolvent der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Granada ist Spezialist in Steuerrecht. Im Jahr 2006 beantragte er eine Beurlaubung aus persönlichen Gründen als Steuerprüfer, um sich der beruflichen Tätigkeit als Anwalt für Steuerangelegenheiten zu widmen.
Er verfügt über umfassende Kenntnisse des spanischen Steuersystems des Staates und der autonomen Regionen, wobei er umfangreiche Erfahrungen in Überprüfungshandlungen und Ermittlungsarbeit in Steuerfragen sowohl bei Aufsichtsbehörden der Provinzen als auch bei regionalen Aufsichtsbehörden der Staatlichen Steuerverwaltung sammeln konnte, die sich insbesondere der Überprüfung konkreter Wirtschaftsaktivitäten widmen.
Zudem verfügt er über langjährige Erfahrung als Sachverständiger für Wirtschafts- und Steuerfragen in Strafverfahren in Verbindung mit Wirtschaftsdelikten (Steuerdelikte, Insolvenzdelikte, etc.) an Gerichten, sowie in Kündigungsverfahren an Sozialgerichten und ist in Verbindung mit Beziehungen mit Haftungsweiterleitung sowie Unternehmensgruppen tätig.
Ein weiteres seiner Spezialgebiete ist die internationale Besteuerung in Verbindung mit der korrekten Auslegung internationaler Verträge und Vereinbarungen zur Doppelbesteuerung.
Seine Erfahrung als Steuerberater erstreckt sich sowohl auf nationale als auch auf internationale Bereiche, wobei er Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen und Privatpersonen betreut.